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Auftragsverarbeitung

Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO

Stand: September 2026

Ihmora ist die Produktmarke der Ihmora GmbH. Die Ihmora GmbH handelt als Auftragsverarbeiter oder — bei Weitergabe an Mandate — als Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Die Vereinbarung gilt für alle gebuchten Ihmora-Module einschließlich Ihmora Comply.