Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 32 DSGVO

Stand September 2026

1. Geltungsbereich und Risikoorientierung

Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Ihmora-Plattform. Die Maßnahmen werden risikoorientiert fortentwickelt; konkrete Zertifizierungen von Cloud-Unterauftragnehmern sind keine eigene Zertifizierung der Ihmora GmbH.

2. Vertraulichkeit und Zugriff

  • Physischer Betrieb in kontrollierten Rechenzentren der eingesetzten Cloud-Anbieter.
  • Individuelle Konten, Firebase Authentication, zeitlich begrenzte Tokens. Software-Admin-Konten erfordern phishing-resistente Passkeys (WebAuthn) zusätzlich zum Passwort.
  • Rollen- und mandantenbezogene Autorisierung über Security Rules, serverseitige Prüfungen und Need-to-know-Berechtigungen.
  • Verpflichtung zugriffsberechtigter Personen auf Vertraulichkeit und regelmäßige Überprüfung administrativer Berechtigungen.
  • Logische Mandantentrennung auf Datenbankebene; getrennte Produktiv- und Entwicklungsumgebungen, soweit technisch vorgesehen. Bei KI-Analysen (Gemini / Vertex AI) wird durch strikt kontextbezogene Übergaben sichergestellt, dass KI-Modelle systemseitig nur auf den für den jeweiligen Mandanten freigegebenen Informationsraum zugreifen können.

3. Verschlüsselung und Übertragung

  • Transportverschlüsselung für Web- und API-Verbindungen über aktuelle TLS-Verfahren.
  • Verschlüsselung ruhender Daten durch die Cloud-Infrastruktur (AES-256 auf Speicherebene); zusätzliche anwendungsseitige Verschlüsselung ausgewählter besonders sensibler Felder und Zugangsdaten (AES-256-GCM).
  • Schlüsselverwaltung über Google Secret Manager: Anwendungs- und Feldschlüssel liegen serverseitig im Secret Manager, nicht im Client und nicht im Datenbestand; Secrets in der Laufzeitkonfiguration werden nicht an den Browser ausgeliefert.
  • Bei E-Mail-Kommunikation hängt die Ende-zu-Ende-Vertraulichkeit auch von den Systemen des Absenders und Empfängers ab; sensible Dokumente werden bevorzugt über geschützte Portale oder gesondert geschützte Dateien zugestellt.

4. Integrität, Protokollierung und Entwicklung

  • Validierung und Autorisierungsprüfung schreibender Backendvorgänge; Audit- und Änderungsprotokolle für wesentliche Compliance-, Freigabe- und Signaturprozesse.
  • Hash- und Audit-Trail-Verfahren für elektronische Signaturen und versiegelte Dokumente.
  • Vier-Augen- oder Freigabeworkflows für dafür vorgesehene fachlich erhebliche Vorgänge.
  • Abhängigkeits- und Sicherheitsupdates, Code-Review, getrennte Berechtigungen und Prüfungen vor produktiven Änderungen.

5. Verfügbarkeit und Wiederherstellung

  • Cloudbasierte, zonen- beziehungsweise regionsredundante Infrastruktur im Rahmen der gebuchten Google-Cloud-Dienste.
  • Tägliche Firestore-Exporte um 02:00 Europe/Berlin in verschlüsselte Cloud-Storage-Buckets in der Region Europe-West3 mit 30-Tage-Retention. Wiederherstellungstests werden protokolliert; zuletzt nachgewiesen Mai 2026.
  • Zielwert RPO bis zu 24 Stunden. Wiederanlaufziele richten sich nach Störungsart und Wiederherstellungsplan; eine pauschale 24-Stunden-Wiederherstellungsgarantie wird nicht abgegeben.
  • Vertragliche Plattformverfügbarkeit gemäß Angebot und AGB (§ 9 AGB); die technische Cloud-Auslegung von 99,95 Prozent ist keine abweichende Kundengarantie.

6. Datenschutz durch Technikgestaltung

  • Datenminimierung, rollenbezogene Ansichten, datenschutzfreundliche Standardwerte und getrennte Freigaben für Portale.
  • Pseudonymisierung oder Maskierung in dafür implementierten Analyse- und Protokollpfaden; keine pauschale Zusage, dass sämtliche Freitexte oder Dokumente vor jeder KI-Verarbeitung vollständig anonymisiert werden.
  • Aufbewahrungs- und Löschfunktionen, Exportmöglichkeiten sowie technische Unterstützung für Betroffenenanfragen.

7. Vorfallmanagement und Kontrolle

  • Prozess für Erkennung, Bewertung, Eindämmung, Dokumentation und Meldung von Sicherheits- und Datenschutzvorfällen. Ein dokumentierter interner Incident-Response-Plan legt die Abläufe verbindlich fest. Kundenmeldung nach AVV innerhalb von 24 Stunden angestrebt, Behördenmeldung binnen 72 Stunden wo Ihmora Verantwortliche ist.
  • Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und Anpassung an Technik, Risikolage und gebuchte Funktionen.
  • Kontrollnachweise nach Maßgabe des AVV; Schutz der Vertraulichkeit anderer Mandanten bei Audits.

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